Pflanzenschutzmaßnahmen Herbst/Winter

Fallobst und Fruchtmumien entfernen. Gegen Wühlmäuse Fallen stellen. Bei Krebs, Kragenfäule und Triebsucht eventuell Bäume roden. (Ab 1. November – 28. Februar). Gegen Rindenkrankheiten nach dem Blattfall Spritzung mit Kupfermittel. Mit Krankheiten befallenes Laub abrechnen und entfernen.

Neupflanzungen

Planen Sie rechtzeitig Ihre Neupflanzungen. Pflanzzeit ist, wenn Sie keine Containerpflanzen verwenden, nach dem Laubfall oder im zeitigen Frühjahr. Fragen Sie bitte in der Baumschule ob die gewünschten Sorten auf den richtigen Unterlagen vorhanden sind.
Beachten Sie bei der Auswahl der Unterlagen die einzuhaltenden Grenzabstände bei der Pflanzung zum Nachbargrundstück.

Wildverbiss

Die Gefahr, dass Rehe und Hasen junge Obstbäume während des Winters durch Verbiss schädigen, ist groß. Diese Gefahr wird umso größer, wenn eine geschlossene Schneedecke das Auffinden anderer Nahrungsquellen erschwert.
Zur Vorsorge gegen Wildverbiss sind Drahthosen aus engmaschigem Geflecht empfehlenswert. Das beim Winterschnitt der Bäume anfallende Holz verbleibt zur Ablenkfütterung am Besten bei den Bäumen liegen. Vor allem nach Schneefällen sollte immer frisches Schnittholz auf dem Schnee liegen oder herausragen.

Ziergarten

Im Ziergarten beginnt die Hauptpflanzzeit. Nach dem Laubfall kann man sommergrüne Sträucher und Rosen pflanzen. Nach dem Pflanzen ist auf gutes wässern, besonders bei ballenlosen Pflanzen, zu achten. Stauden können noch, je nach Witterung, bis in den November gepflanzt und geteilt werden.

Baumfällarbeiten

Beachten Sie, dass Bäume, die im Abgang sind, nur in der Zeit vom 1. November bis 28. Februar gefällt werden dürfen.